Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingung für die vorübergehende Nutzung von möblierte Wohnungen und Zimmer
§ 1 Gegenstand
Für den Mietvertrag für möblierte Wohnungen / Zimmer verschiedener Kategorien zum vorübergehenden Gebrauch in der Verwaltung der Firma Star Camping Petra und Peter Schröder GbR 17098 Friedland Bergstraße 2 gelten zwischen Mieter und Vermieter ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Alle möblierten Wohnungen zum vorübergehenden Gebrauch sind individuell nach einheitlichem modernem Standard eingerichtet, variieren jedoch in Mobiliar, Ausstattung, Größe und Lage. Der Mieter hat einen Anspruch auf Anmietung einer Wohnung in mindestens der gebuchten Kategorie, nicht aber auf Anmietung einer speziellen bzw. genau der in einem Werbemedium (wie z.B. Internetportal, Werbeflyer usw.) als Beispiel abgebildete Wohnung / Zimmer.
Der Vermieter ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 BGB; die dort beschriebenen Rechte- und Haftungsvorschriften für Reiseveranstalter finden daher keine Anwendung.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Mieter hat mit der Reservierungsanfrage bzw. Buchung an den Vermieter bzw. an einen vom Vermieter beauftragte Vermittler noch keinen Anspruch auf Vermietung einer von ihm gebuchte Wohnung einer Kategorie. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande. Bei Abweichungen der Bestätigung des Vermieters zur Buchungsanfrage des Mieters gilt die Bestätigung als angenommen, wenn innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt kein schriftlicher Widerspruch durch den Mieter erfolgt ist.
§ 3 Nutzung
Die möblierte Wohnung wird ausschließlich zur vorübergehenden Nutzung als Ferienwohnung bzw. Übergangsunterkunft für den im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum vermietet.
Der Mieter sichert zu, dass er nicht beabsichtigt, seinen Lebensmittelpunkt in die Wohnung zu verlegen. Eine (teil-) gewerbliche Nutzung der Wohnung durch den Mieter ist nicht gestattet. Die Wohnung wird vermietet zur Nutzung nur mit der angemeldeten und bestätigten Zahl von Personen. Eine Untervermietung bzw. Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt, die Aufnahme weiterer Personen ist nur bei vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters und ggf, gegen Entrichtung eines dann noch zu vereinbarenden Zuschlages zur Miete zulässig.
3.2 Der Vermieter stellt die möblierte Wohnung am ersten Tag der vereinbarten Mietzeit ab 14:00 Uhr für die angemeldete und bestätigte Personenzahl dem Mieter zur Verfügung. Bei Vertragsende ist die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand bis spätestens 10:00 Uhr des letzten Nutzungstages zu übergeben. Eine stillschweigende Verlängerung der Mietzeit wegen Fortsetzung des Mietgebrauchs durch den Mieter wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3.3 Die Schlüsselübergabe/ -abgabe erfolgt während der Öffnungszeiten des Büros. Auf Schlüsselübergaben/ -abgaben außerhalb der Öffnungszeiten hat der Mieter grundsätzlich kein Anspruch.
3.4 Der Mieter übernimmt die möblierte Wohnung in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand mit dem vorhandenen Inventar. Etwaige Mängel oder Schäden bei der Übernahme sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
3.5 Der Mieter hat jeden in den Mietund Gemeinschafsräumen auftretenden Schaden unverzüglich dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Vergrößert sich der Schaden infolge der durch die Nichtanzeige unterbliebenen Schadensbeseitigung, so haftet der Mieter uneingeschränkt.
Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsbedingungen und für alle Beschädigungen des Mietobjektes und seiner Ausstattung, die durch ihn oder einen Mitbewohner, Besucher, usw. schuldhaft verursacht werden. Insbesondere hat der Mieter Verstopfungen der Entwässerungsleitungen zwischen den Abflussstellen und Anschlussstellen des Hauptrohrs selbst zu beseitigen, es sei denn dass er selbst oder die vorgezeichneten Personen den Schaden nicht verursacht haben. Entsprechendes gilt bei Glasbruch im Bereich der gemieteten Räume.
Kommt der Mieter seiner Schadenbeseitigungspflicht nicht unverzüglich nach, so darf der Vermieter nach Mahnung und Fristsetzung die Schadensbeseitigung auf Kosten des Mieters vornehmen lassen bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Gefahr im Verzug ist eine Mahnung und Fristsetzung nicht erforderlich.
3.6 Der Mieter oder einen Mitbewohner, Besucher usw. haben die Mieträume einschl. ihres Inventars sowie die Gemeinschaftsräume samt Anlagen und Einrichtung (z.B. Installationen, Heiz- und Kocheinrichtungen) schonend und pfleglich zu behandeln.
Der Mieter hat insbesondere für eine ordnungsgemäße Reinigung, Lüftung und Heizung der Wohnräume zu sorgen.
Außerdem verpflichtet er sich, jegliches Ungeziefer unverzüglich zu beseitigen, den Befall sofort dem Vermieter bzw. dem Vertreter anzuzeigen und nach Befall alle Speisereste in verschlossenen Behälter aufzubewahren.
Der Mieter darf in den gemieteten Räumen keine Brenn- und Giftstoffe, Säuren, größere Mengen von verderblichen Abfällen oder Tierfutter u. ä. lagern.
Das Rauchen und der Gebrauch von offenem Feuer (z.B. Kerzen) sind in den Schlafzimmern nicht gestattet.
Die geltenden Ruhezeiten von 12:00 Uhr bis 15:00Uhr und von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr sind vom Mieter und seinen Mitbewohnern, Besuchern, usw. einzuhalten.
Über die Nutzung sonstiger gemeinschaftlicher Einrichtung darf der Vermieter nach billigem Ermessen eine Hausordnung aufstellen und auch nachträglich ändern, wenn es vernünftige und sachgerechte Gründe dafür gibt. Ein Nutzungsrecht besteht nur innerhalb der Grenzen dieser Hausordnung.
3.7 Bei jedem Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Türen und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschl. der Beleuchtung abzuschalten.
Bei Abreise des Mieters ist die Wohnung zudem in einem sauberen, aufgeräumten Zustand besenrein mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadensfrei an den Vermieter zu übergeben.
§ 4 Fälligkeit und Zahlungen
4.1 Die vereinbarte Miete ist abweichend von den gesetzlichen Vorschriften im Voraus zu entrichten. Die Miete ist fällig mit Abschluss des Mietvertrages.
Bei Mietzeiträumen, die über einem Monat hinausgehen, kann eine davon abweichende Zahlungsregelung wie nachfolgend beschrieben, angewandt werden. Im Fall einer abweichenden Zahlungsvereinbarung unterliegt nur der erste Monat des Mietzeitraumes der vorgenannten Regelung. Die gesamte Mietzahlung eines Folgemonats hat denn jeweils spätestens bis zum 3 Werktag des jeweiligen Folgemonats im Voraus zu erfolgen.
4.2 Bei Umbuchung oder Stornierung eines Mietvertrages ist eine pauschale
Aufwandsentschädigung von Euro 35,00 an den Vermieter durch den Mieter zu zahlen.
Stornierungen der Buchung, die weniger als 14 Tage vor dem Check-In vorgenommen werden, unterliegen einer Stornogebühr in Höhe des Preises einer Übernachtung.
Bei Änderungen oder Stornierungen der Buchung am Vortag bzw. am Tag des Check-In werden 100% Stornogebühren fällig.
Für die Endreinigung und die Erstausstattung mit Bettwäsche für die angemeldeten Personzahl der Mieter eine wohnungsgrößenabhängige Aufwandspauschale in Höhe von Euro 35,00 – 90,00 pro Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch diese vorgenannten Kosten an den Vermieter zu zahlen.
4.3 Mietpreisänderungen bis zum Vertragsabschluss sind dem Vermieter vorbehalten. Die Mietpreise verstehen sich, sofern mehrwertsteuerpflichtig, einschl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Meldegesetz
Der Mieter ist verpflichtet den Erfordernissen des Meldegesetzes Folge zu leisten.
§ 6 Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages
6.1 Vorzeitige Kündigung bei befristetem Mietverhältnis kann der Mieter ohne Angaben von Gründen den Mietvertrag kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, die folgende pauschale Entschädigung an den Vermieter zu zahlen. 50% der Miete bis zum Monatsende.
6.2 Bei einem unbefristeten Mietverhältnis kann von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen 14 tägig zum Monatsende gekündigt werden.
§ 7 Haftung
Eine etwaige Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eine Haftung für Störungen infolge höherer Gewalt oder Streiks, für Übermittlungsstörungen in Kommunikationsnetz sowie für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden und wegen entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet auch nicht für Schäden und Verluste des Mieters, die Folge eines Einbruches in die vom Mieter gemietete möblierte Wohnung des Vermieters sind. Ggf. andere, weitergehende Schadenersatzansprüche sind auf 1.000 € pro Schadensfall begrenzt und verjähren 6 Monate nach Ende des Mietvertrages.
§ 8 Datenschutz
Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine notwendigen persönlichen Daten auf Datenträger gespeichert werden. Der Vermieter gewährleistet, dass die anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung des Mietvertrages erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt (nachfolgend gemeinsam „nutzen“ bezeichnet) und an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Soweit der Mieter einer weitergehenden Nutzung durch den Vermieter zustimmt, ist der Mieter berechtigt, diese Zustimmung jederzeit durch Sendung einer entsprechenden E-Mail an [email protected] oder in sonstiger Weise zu widerrufen.
Der Vermieter wird Mieterdaten nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergeben. § 9 Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist Neubrandenburg und Friedland
§ 10 Salvatorische Klausel
Die AGB und der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich, Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner um eine Lösung, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt, bemühen.
§ 11 Vermieter
Der Vermieter ist die Firma:
Star Camping Petra und Peter Schröder GbR
Bergstraße 2
17098 Friedland OT Cosa