Campingplatz Ordnung
Bekanntmachung
Die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen sind bei der Anmeldung ausgehängt.
Sie sind Bestandteil der Campingplatzordnung.
Besucher
Der Campinggast haftet für seinen Besuch und ist dafür verantwortlich, dass dieser den Platz bis spätestens 22.00 Uhr verlässt bzw. die Übernachtungsgebühr beglichen wird. Fahrzeuge von Besuchern dürfen nur außerhalb des Campingplatzes geparkt werden. Besucher sind am Empfang anzumelden.
Campingplatzverwaltung
Die Campingplatzverwaltung übt das Hausrecht aus. Sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste, insbesondere bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung, erforderlich erscheint.
Fahrzeuge
Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo fahren. Unnötiges Fahren ist zu vermeiden. Achten Sie auf Kinder.
Gebühren
Die Stellplatzgebühren werden im voraus fällig (siehe Preisliste). Leider ist es uns nicht möglich, bereits bezahlte Gebühren zu erstatten. Der ungenutzte Platzanspruch bleibt für die gebuchte Zeit erhalten, dieses gilt jedoch nicht bei Platzverweis.
Haftung
Bei Unfällen tritt eine Haftung des Campingsbetreibers nur dann ein, wenn ein Verschulden der Betriebsleitung oder des Personals nachgewiesen werden kann. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, einschließlich PKW, Mopeds und Motorrädern, Zelten, Wohnwagen usw. wird nicht übernommen. Jede Haftung für Personen oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden, oder durch Verschulden anderer Gästen entstehen, ist von der Betriebshaftung ausgenommen. Für Verluste von Geld und Wertsachen, sowie anderer Gegenstände haftet der Betreiber nicht. Ansprüche auf Eigentum können nicht geltend gemacht werden. Für die Zeit des Aufenthaltes auf dem Platz ist der Besuchte voll für den Besuchten verantwortlich. Das Baden und betreten der Steg und Treppenanlage erfolgt auf eigener Gefahr. Für Stromausfälle wird keine Haftung übernommen. Grundsatz: Eltern haften für ihre Kinder
Handel/Verkauf/Werbung
Handel, Verkauf sowie Werbung, ob geschäftliche, politischer oder religiöser Art, sind auf dem Campingplatz nur mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers erlaubt.
Hunde
Gäste mit Hunden oder anderen Kleintieren sind auf dem Gelände des Campingplatzes gerne gesehen. Hunde sind jederzeit und überall an der Leine zu führen.
Wir behalten uns das Mitbringen von Tieren in jedem Einzelfall vor und behalten uns ebenfalls vor , diese Genehmigung jederzeit zu widerrufen. Bitte verhalten Sie sich so, dass keine Beschwerden von anderen Gästen auftreten.
Kinder/Jugendliche
Personen unter 12 Jahren dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Gruppenleiters mit amtlichen Ausweis zelten. Bei Kindern und Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren genügt die schriftliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten. Die Erlaubnis sollte nicht älter als acht Wochen sein.
Offenes Feuer / Grillen
Offende Feuer (Lagerfeuer usw.) sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen mit Zustimmung der Campingplatzverwaltung erlaubt, sonst ist es auf dem gesamten Gelände untersagt. Das Grillen mit Kohle ist untersagt, bitte achten Sie beim Grillen mit Gas darauf, dass Ihre Nachbarn nicht belästigt werden.
Platzwart
Den Anweisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten. Veränderungen dürfen nur mit Zustimmung des Platzwartes vorgenommen werden.
Rücksicht
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm.
Wer gegen die Bestimmung der Platzruhe verstößt, muss mit Platzverweis rechnen.
Ruhezeiten
Die Nachtruhe beginnt um 22.00Uhr und endet um 7.00Uhr. Von 12.00Uhr bis 14.00Uhr ist Mittagsruhe. Während der Ruhezeiten ist die Ein- und Ausfahrt auf dem Platz untersagt.
Sauberkeit
Sicher legen Sie ebenso großen Wert auf Sauberkeit wie wir. Bitte behandel Sie daher alle Einrichtungen des Campinglatzes, insbesondere die Sanitärräume, pfleglich.
Stellplatz
Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben, Einfriedungen oder das Beschädigen der Gasnarben ist nicht erlaubt. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Schnüren, Stromkabel und anderes Zelt- und Campingzubehör gefährdet wird.
Gebühren
Die Stellplatzgebühren werden im voraus fällig. Bei Buchungen ab 5 Tagen ist eine Anzahlung von 25% des Übernachtungspreises im Voraus zu leisten. Bei Stornierungen ist es uns leider nicht möglich, bereits bezahlte Gebühren zu erstatten. Der ungenutzte Platzanspruch bleibt für die gebuchte Zeit erhalten. (Gutscheinvergütung möglich)
Es kann eine Storno- bzw. Umbuchungsgebühr von 10,- € erhoben werden.
An- und Abreise
Melden Sie sich bitte vor der An- und Abreise bei der Campingplatzverwaltung. Die Abreise muss bis 12.00 Uhr erfolgen, ansonsten wird eine weiter Übernachtung berechnet. Die Anreise muss bis 20.00 Uhr erfolgen. Bitte hinterlassen Sie bei der Abreise einen sauberen Standplatz. Nachreinigungen werden wir berechnen.
Jahres- und Saisonverträge
Bei diesen Vertragsarten treten je nach Art spezielle Vereinbarung/Bedingungen in Kraft.
Mietwohnwagen, TinyHouse und Schlaffässer
Melden Sie sich bitte vor der An- und Abreise bei der Campingplatzverwaltung. Die Abreise muss bis 11.00 Uhr erfolgen, ansonsten wird eine weitere Übernachtung berechnet. Die Anreise muss bis 19.00 Uhr erfolgen.
Änderungen oder Stornierungen der Buchung, die 14 Tage vor dem Check-In vorgenommen werden, unterliegen einer Gebühr von 10,-€.
Änderungen oder Stornierungen der Buchung, die weniger als 14 Tage vor dem Check-In vorgenommen werden, unterliegen einer Stornogebühr in Höhe des Preises einer Übernachtung(en).
Bei Änderungen oder Stornierungen der Buchung am Tag des Check-in werden 100% Stornogebühren fällig.
Weitere Vereinbarung
Sollte einer der Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist die Campingplatzordnung vielmehr seinem Sinne ge- mäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistung- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzliche zulässige Maß.